PferdeanhängerPKW AnhängerViehanhänger
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Tipps und Tricks

Führerscheinklassen für Gespannfahrten mit Anhänger

Der richtige Führerschein für Ihren Böckmann Anhänger

Die richtige Fahrerlaubnis ist beim Fahren mit Anhängern die Grundvoraussetzung. Ob Sie für die Fahrt mit einem Pkw-Anhänger die Führerscheinklasse B (also den normalen Autoführerschein), B 96 oder BE benötigen, hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
 
Führerscheinklasse B
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
 
Führerscheinklasse B96
Der Führerschein der Klasse B96 berechtigt Sie eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht überschreitet.
 
Führerscheinklasse BE
Die Führerscheinklasse BE erlaubt es Ihnen eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
 
Bitte beachten Sie, dass nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis Sie zum Bewegen eines Anhängers berechtigt. Welchen Anhänger Sie bewegen dürfen ist auch von der Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Die Anhängelast finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter den Punkten O.1 und O.2.
 
Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und erfolgen ohne Gewähr.

100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen  (gilt nicht auf Landstraßen)

Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Wer allerdings mit dem Anhänger 100 km/h schnell fahren möchte, muss einige Punkte beachten:
Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie bzw. Ihr Fahrzeug erfüllen:

  • Ihr Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein,
  • Die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs darf maximal 3,5 t betragen,
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein,
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L (=120 km/h) aufweisen,
  • Die Bereifung des Anhängers darf nicht älter als 6 Jahre sein.
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab (X mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

Technische Ausrüstung des Anhängers
- ohne Bremse / mit Bremse ohne hydraulische Stoßdämpfer - X = 0,3
- mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
- Wohnwagen - X = 0,8 bzw. 1,0*
- Andere Anhänger - X = 1,1 bzw. 1,2*

Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch die folgenden Bedingungen erfüllen:
Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten,
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn
  • der Anhänger mit einer geeigneten Kuppelung mit Stabilisierungseinrichtung ( z. B. Antischlingerkupplung ) oder
  • der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
  • das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (in der Zulassungsbescheinigung auffindbar) ausgerüstet ist.
Bei weiteren Fragen zur gesetzlichen Regelung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne telefonisch, per E-Mail und natürlich persönlich.

Profi-Anhängerpflege

Wir haben die Lösung gefunden, wie Sie Ihren Anhänger Pflegen und vor Witterungseinflüssen schützen können. Die neue 

Böckmann Profi-Anhänger-Pflege

ist eine individuell für uns hergestellte Oberflächenpflege, mit Wasser- und Schmutzabweisenden Eigenschaften. Sie bringt eine hervorragende Farbauffrischung und seidenmatten Glanz bei ausgebleichten Holz- und Kunststoffoberflächen. Reifenflanken und Gummidichtungen werden vor Versprödung geschützt.

Außerdem ist diese Politur sehr einfach anzuwenden. Es ist lediglich eine gründliche Vorreinigung mit einem Kaltreiniger notwendig. Anschließend wird die Politur mit einem Schwamm oder Tuch gleichmäßig auf der Oberfläche aufgetragen. Bei stark ausgebleichten Teilen sollte die Politur mit einem rauhen Schwamm aufgebracht werden. Der Glanzeffekt kann durch einfaches Nachpolieren noch verstärkt werden.

Wir empfehlen, den Anhänger in einem halbjährlichen Zyklus mit der Profi-Anhänger-Pflege zu behandeln.

Der Inhalt eines Gebindes beträgt 1000 ml, der bei einem Pferdetransporter für eine 2-malige Anwendung ausreicht.

Böckmann-Clean

Böckmann-Clean - Die Spezialpolitur für Polyester-Pferdetransporter!

Eigenschaften:

Glättet durch Witterungseinflüsse aufgerauhte Oberflächen und verleiht matten Lacken wieder neuen brillanten Glanz. Insekten, Teer und hartnäckiger Schmutz werden schnell und mühelos entfernt. Silikonhaltig.

Anwendung:

Das Fahrzeug mit Grundreiniger vorbehandeln und abtrocknen lassen. Anschließend Böckmann-Clean mit einem Poliertuch unter kreisenden Bewegungen auf die Lackoberfläche auftragen. Abschnittsweise vorgehen. Bei maschineller Anwendung geeigneten Polierteller verwenden. Angetrocknete Politur auf der Lackoberfläche ist durch Anfeuchten mit Wasser wiederverarbeitbar. Vor Frost schützen.

Inhalt: 500 ml

Diese Pflegeprodukte können über jeden Böckmann-Vertriebspartner bestellt werden.

Auf Wunsch teilen wir Ihnen gerne den nächsten Vertriebspartner in Ihrer Nähe mit.


Winterreifen - gesetzliche Regelung

Auch nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch den Bundesrat am 26.11.2010 gibt es in Deutschland keine allgemeine, in einem bestimmten Zeitraum geltende Winterreifenpflicht. Der Begriff Winterreifen“ taucht in der neuen StVO nicht einmal auf. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Situative, d.h. witterungsabhängige Winterreifenpflicht ohne festgelegten Zeitrahmen.
  • „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhänger II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.03.1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhänger ... beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S – Reifen).“
  • Die Regel betrifft also nur Kraftfahrzeuge (Autos, Laster usw.), nicht jedoch Anhänger.
  • Als Winterreifen gelten alle mit M+S gekennzeichneten Reifen, also auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen, teilweise in Verbindung mit dem Schneeflockensymbol mit drei Bergspitzen („three peak mountain“).
  • Als Mindestprofiltiefe sind 1,6 mm vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt für besseren Halt auf verschneiten Straßen jedoch mindestens 4 mm. 
  • Wer bei den oben genannten winterlichen Wetterverhältnissen ohne Winterreifen fährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Bei Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung drohen 80 Euro Bußgeld.

© Böckmann Center Leipzig Halle, 2023